Handbuch für Pfarreileitung im Team in Pfarreien ohne kanonischen Pfarrer

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Einführung

1 Der bisherige Normalfall: Pfarrei mit eigenem Pfarrer

In diesen Pfarreien überträgt der Bischof große Teile seiner Hirtensorge an den Pfarrer, der diese dann für das Pfarreigebiet wahrnimmt. Neben bestimmten Rechten obliegen dem Pfarrer eine Reihe von Pflichten, die im Kirchenrecht beschrieben sind beziehungsweise vom Bischof festgelegt wurden. Dazu gehören selbstverständlich die Absicherung aller Art von Verkündigung, Liturgie und karitativem Engagement aber auch das Führen von Kirchenbüchern und Chroniken sowie andere organisatorische und Verwaltungsaufgaben.

Der Kirchenvorstand entscheidet unter Vorsitz des Pfarrers über alle Rechtsgeschäfte, wobei das laufende Geschäft dem Pfarrer überlassen ist; der Pfarrgemeinderat regelt - mit eingeschränkten Beschlussrechten - die pastoralen Angelegenheiten.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen sind dem Pfarrer zugeordnet, der sie an der Verantwortung und den Aufgaben für die Pfarrei beteiligt. Teilweise ist das - zum Beispiel bei Gemeindereferenten:innen - schriftlich in Arbeitsfeldumschreibungen festgelegt, die mit dem Bistum abgestimmt sind.

Dem Pfarrer kommt so annähernd die Rolle des „Ersten“ und „Letzten“ in der Pfarrei zu, der initiiert, umsetzt und weiterentwickelt; der aus seinem Amt heraus eigenständig agieren soll und muss; der steuert und gleichzeitig Entwicklungen aufgreift. Dabei ist er an die Vorgaben des Bistums gebunden und auf die Zusammenarbeit mit den pastoralen Mitarbeiter:innen und Gremien angewiesen.

2 Veränderungen bei Pfarreien mit Leitungsteams

Sobald der Bischof keinen Pfarrer mehr ernennen kann, fällt die Pfarreileitung an ihn zurück. Indem er ein Leitungsteam an seiner Hirtensorge beteiligt, überträgt er diesem nun auch die Verantwortung für die Pfarrei, immer in Zusammenarbeit mit anderen: Gremien, Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen. Denn es ist nicht das Leitungsteam alleine, das den fehlenden Pfarrer ersetzt: Die Pfarrei als Ganze übernimmt Verantwortung.

Die Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat bleiben bestehen; es ändern sich lediglich Leitungszuständigkeiten: Der/ die KV-Vorsitzende - jetzt ehrenamtlich tätig - hat nun auch alle diesbezüglichen Rechte, die bisher der Pfarrer inne hatte; er/sie leitet die KV-Sitzungen, führt das Pfarreisiegel und ist unterschriftsberechtigt. Aus diesem Grund empfiehlt das Ordinariat, dass der/die KV-Vorsitzende Mitglied des Leitungsteams ist.

Der PGR als Beratungsgremium gewinnt perspektivisch mehr Bedeutung, weil er die Pfarreientwicklung grundlegend in den Blick nehmen und Ziele sowie deren Umsetzung und mögliche Folgen umfassend beraten muss. Das abgestimmt anzuleiten ist der Grund, warum das Ordinariat auch die Mitgliedschaft des/der PGR-Vorsitzenden im Leitungsteam empfiehlt.

Den Hauptamtlichen in der Pfarrei wächst zunehmend die Rolle der Input-Geber zu und das in Erweiterung ihrer dienstlichen Grundaufgaben in Verkündigung, Diakonie und Liturgie. Mit Fachwissen, Erfahrung und Präsenz sind sie begleitend und beratend tätig.

Die besondere Rolle des Geistlichen Moderators, des Priesters im Leitungsteam, ist in den Thesen zur Geistlichen Leitung beschrieben. Diese umfassen dessen besondere Vollmachten, ohne die gemeinsame Verantwortung des Leitungsteams zu beschränken.

Das Leitungsteam als Gruppe Ehrenamtlicher kann die Aufgabenfülle eines bisherigen Vollzeitpfarrers nicht in Gänze übernehmen. Es muss seine eigene Verantwortung schrittweise entwickeln und sich von Ehrenamtlichen, von den in der Pfarrei hauptamtlich Tätigen und durch das Bistum helfen lassen. Das Leitungsteam ist kein weiteres Gremium, sondern verantwortet im Auftrag des Bischofs die Steuerung der Pfarrei als Ganzes, in dem es initiiert, steuert, vernetzt, entwickelt und eine gute Kommunikation untereinander sichert. Beispielsweise sorgt es dafür, dass alle hilfreichen Initiativen aus der Mitte der Pfarrei geschätzt und unterstützt werden. Es leitet die beiden Gremien beziehungsweise führt sie konkret in Personalunion.

Zuletzt geändert: 11. Mai 2023, 10:54, Von Kleist, Claudia [Claudia.vonKleist]