Handbuch für Pfarreileitung im Team in Pfarreien ohne kanonischen Pfarrer
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Arbeitsweise zwischen Leitungsteam und Hauptamtlichen der Pastoral und der Verwaltung
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[Ausblenden]Die folgenden Seiten geben verschiede Möglichkeiten wieder, wie die Zusammenarbeit des ehrenamtlichen Leitungsteams mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden einer Pfarrei ohne kanonischen Pfarrer gestaltet werden kann. Die Übersicht ist unvollständig und unverbindlich, sie ist eine Ideensammlung.
1 Vorüberlegungen
Um die Pastoral in der Pfarrei ohne Pfarrer sinn- und qualitätsvoll zu gestalten, braucht es ein gut funktionierendes Verhältnis zwischen dem ehrenamtlichen Leitungsteam und den hauptamtlichen Mitarbeitenden. Dieses Verhältnis muss von gegenseitiger Wertschätzung sowie der Anerkennung der übertragenen Verantwortung und fachlichen Kompetenz geprägt sein.
Entsprechend der Ordnungen für PGR und KV sind die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden stimmberechtigte Mitglieder des PGRs und beratende Mitglieder des KVs. Damit können Sie Ihre pastorale Kompetenz in beide Gemeindegremien einbringen.
2 Personalführung
Die Personalverantwortung für durch die Pfarrei angestellte Mitarbeitende obliegt weiterhin dem Kirchenvorstand.
Empfohlen wird, die Aufsicht für die Mitarbeitenden der Verwaltung dem Vorsitzenden des KV zu übertragen.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden nimmt das Bischöfliche Ordinariat wahr und delegiert diese teilweise an Mitarbeitende vor Ort, bspw. für Gemeindereferent:innen an den Geistlichen Moderator.
Die Arbeitsfeldumschreibungen oder Stellenbeschreibungen für hauptamtliche pastorale Mitarbeitenden werden unter Federführung des Prozessbereichs Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung des Bischöflichen Ordinariates vom Leitungsteam und den entsprechenden Mitarbeitenden erarbeitet und gegebenenfalls aktualisiert. Die Arbeitsfeldumschreibungen oder Stellenbeschreibungen für die Mitarbeitenden in der Verwaltung erstellt der Kirchenvorstand mit den entsprechenden Mitarbeitenden.
Die mit der Personalführung beauftragten Personen führen auch das jährliche Mitarbeitendegespräch.
3 Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Leitungsteam und den hauptamtlichen Mitarbeitenden
An den Sitzungen des Leitungsteams nehmen die hauptamtlichen Mitarbeitenden beratend teil. Sie haben kein Stimmrecht.
Für Dienstbesprechungen zwischen dem Leitungsteam und den hauptamtlichen Mitarbeitenden sind diese Konstellationen denkbar:
- Gemeinsame Dienstbesprechung aller hauptamtlichen Mitarbeitenden unter Leitung des Geistlichen Moderators.
- Dienstbesprechungen des Geistlichen Moderators und der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden.
- Dienstbesprechung zwischen einem vom Leitungsteam beauftragten Mitglied mit den nicht-pastoralen Mitarbeitenden (Pfarrsekretär:in, Hausmeister:in, Einrichtungsleiter:in).
Die hauptamtlichen Mitarbeitenden nehmen an Klausurtagungen der Gemeindegremien mit dem Leitungsteam teil.
Zuletzt geändert: 11. Mai 2023, 11:50, Von Kleist, Claudia [Claudia.vonKleist]